Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Arbeitsrecht - Ein Vertrag m...

Rechtstipp: Arbeitsrecht - Ein Vertrag muss unterschrieben sein - eigenhändig oder "qualifiziert"

08.12.2022

Ein Arbeitsvertrag muss die vorgeschriebenen Formalitäten auch dann erfüllen, wenn er nur für wenige Tage befristet abgeschlossen wird. Zu den Formalitäten zählt auch die eigenhändige Unterschrift seitens des Arbeitgebers durch ihn selbst oder durch einen Bevollmächtigten. Wurde unter den Arbeitsvertrag lediglich eine eingescannte Version der Unterschrift des Geschäftsführers eingesetzt, so ist die Befristung ungültig. Hier ging es um einen wenige Tage dauernden Einsatz einer Messehostess. Auch die Tatsache, dass die Frau bereits mehr als 20-mal dieses Procedere beanstandungsfrei „mitgemacht“ habe, könne zu keinem anderen Ergebnis führen, wenn sie schließlich doch dagegen angeht. Das Argument des Arbeitgebers, für die Einhaltung der Schriftform sei es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmerin vor Arbeitsaufnahme eine im Original unterschriebene Annahmeerklärung des Arbeitgebers zugehen müssen, zog nicht. Der hier vorliegende Scan genüge außerdem den Anforderungen an eine qualifizierte elektronische Signatur nicht. (LAG Berlin-Brandenburg, 23 Sa 1133/21)

Mit Freunden teilen