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Steuertipp: Petition - Verwendung von Riesterzulagen im Rahmen der Sanierung von Wohneigentum

07.12.2022

Mit einer der Petition, deren Mitzeichnungsfrist auf epetitionen.bundestag.de noch bis zum 19.12.2022 läuft, wird gefordert, dass die Verwendung von Riesterzulagen, hier insbesondere der sogenannte Wohnriester, für die Sanierung von Wohneigentum und in diesem Zuge auch für den Einbau alternativer Systeme ermöglicht wird. Zur Begründung der Petition wird erklärt, dass die kontinuierliche Steigerung der Energiekosten seit Beginn des Ukrainekrieges auf der Hand liege. Eindämmung des Klimawandels, Abfedern der Kosten für Energie und die Umstellung von Gas- und Ölheizungen auf alternative Möglichkeiten würden die Bevölkerung zu Teilen in Existenzängste treiben. Auch wenn bisheriges Riestersparen in Form von Rentenversicherungen, Bausparverträgen etc. ausschließlich der Schaffung von Wohnraum und der Gewährleistung einer Altersversorgung dienen sollte, dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere bis hin zur Mittelschicht, u. a. fraglich scheine, wie den stetig steigenden Energiekosten und den Kosten für die Nutzung alternativer, nachhaltiger Heizungs- und Energiesysteme begegnet werden könne. Auch hierin sei eine Sicherung der Lebensqualität und der Leistbarkeit eines würdevollen Lebens im Ruhestand zu sehen. Eine Widmung etwaiger staatlicher Zulagen, auch aus Riesterverträgen könne hier Abhilfe schaffen und der Bevölkerung der Bundesrepublik neue Möglichkeiten eröffnen. Unbenommen, dass staatlicherseits auch andere Förderalternativen existieren, zeige sich hier die Möglichkeit einer nachhaltigen Entlastung, die letztlich auch in indirekter Weise als eine Art Alterssicherung gesehen werden könne.

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