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Steuertipp: Werbungskosten-Pauschbetrag - Erreichen der Grenze prüfen

08.12.2022

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde für 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro jährlich erhöht. So viele Werbungskosten werden automatisch berücksichtigt, wenn man nicht einen höheren Betrag nachweist. Gegen Jahresende lohnt sich hier ein Kassensturz: Wer die Grenze von 1.200 Euro nur knapp verfehlt, sollte berufsbezogene Ausgaben, die für 2023 geplant sind, auf 2022 vorziehen.

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