Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Versorgungsausgleichsrecht: Kabinett bes...

Versorgungsausgleichsrecht: Kabinett beschließt Reform

27.11.2020

Die Bundesregierung hat am 25.11.2020 den von der Bundesjustizministerin vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versorgungsausgleichsrechts beschlossen.

Nach dem Regierungsentwurf sollen bei der Teilung von Anrechten der betrieblichen Altersvorsorge häufiger als bisher eigene und unmittelbare Anrechte der ausgleichsberechtigten Person beim Versorgungsträger der ausgleichspflichtigen Person entstehen. Hierdurch sollen Transferverluste vermieden werden, die oftmals bei der Neubegründung von Anrechten bei einem externen Versorgungsträger eintreten. Daher soll die Möglichkeit einer solchen externen Teilung dann, wenn mehrere Anrechte bei einem Versorgungsträger bestehen, in bestimmten Fällen eingeschränkt werden. Diese Änderung soll insbesondere dem Schutz der ausgleichsberechtigten Person dienen – in der Regel der Ehefrau –, berücksichtige aber in ihrer Ausgestaltung auch die Interessen des Versorgungsträgers, so das Justizministerium. So könne die Änderung beispielsweise dazu führen, dass ein Versorgungsträger, bei dem zwei betriebliche Anrechte bestehen, nur noch eines dieser Anrechte extern teilen darf, während er das andere Anrecht in seinem eigenen Versorgungssystem ausgleichen muss.

Ferner soll der ausgleichsberechtigten Person ein Wahlrecht eingeräumt werden, wenn die ausgleichspflichtige Person aus einem betrieblichen oder privaten Anrecht bereits eine laufende Versorgung bezieht. In einem solchen Fall führe der Wertausgleich bei der Scheidung wegen einer möglichen Verringerung des Ausgleichswerts nicht immer zu einer für die ausgleichsberechtigte Person befriedigenden Lösung, erläutert das Bundesjustizministerium. Daher solle ihr ermöglicht werden, den schuldrechtlichen Ausgleich dieses Anrechts zu wählen, der dann im Rentenalter zwischen den Ehegatten erfolgt.

Der Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme übermittelt und im Anschluss im Deutschen Bundestag beraten.

Bundesjustizministerium, PM vom 25.11.2020

Mit Freunden teilen