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Unternehmenbesteuerung: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen für Entlastungen

29.07.2021

Lutz Lienenkämper, Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, und Reinhold Hilbers, Finanzminister des Landes Niedersachsen, (beide CDU) fordern weitergehende Erleichterungen bei der Unternehmensbesteuerung.

Es gelte, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nachhaltig zu sichern und zu stärken, so Lienenkämper. Die Reform des Unternehmenssteuerrechts sei dringend notwendig. "Was wir jetzt benötigen, ist eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, die die Entlastung von Unternehmen im Auge hat", erklärte Hilbers dazu. Bei der Körperschaftsteuer gehöre dazu die Reform der Besteuerung nicht ausgeschütteter Gewinne, aber auch eine Stärkung der degressiven Abschreibung. Das Steuersystem müsse Anreize setzen, in Deutschland zu investieren. "Dazu müssen wir die finanziellen Freiräume in den nächsten Jahren schaffen."

Lienenkämper und Hilbers sind sich einig, dass es ein international wettbewerbsfähiges Unternehmenssteuerrecht braucht, das gerade nach der Corona-Krise den Unternehmen den Neustart nicht durch unverschuldete Wettbewerbsnachteile noch weiter erschwert. Das Ende Juni 2021 beschlossene Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz (KöMoG), das auf einem Entwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) beruht, gehe nicht weit genug. Sie wollen sich deshalb für weitere Erleichterungen einsetzen, insbesondere für Personengesellschaften, um deren steuerliche Benachteiligungen gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen.

Ganz konkret soll unter anderem die Besteuerung von im Unternehmen belassenen, den so genannten thesaurierten Gewinnen, zur Stärkung der Betriebe verbessert werden. Wenn zuvor thesaurierte Gewinne später entnommen werden, soll zum anderen – wie bei Kapitalgesellschaften – die Möglichkeit der Verrechnung mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten eröffnet werden.

"Gerade der Mittelstand als Stütze unserer Wirtschaftsstruktur droht auf der Strecke zu bleiben", so Lienenkämper. Beide Minister betonten außerdem, dass es nun wichtig sei, die Unternehmen in der Corona-Krise nicht zusätzlich zu belasten. Neue Lasten, Abgaben und Meldepflichten wie etwa das Lieferkettengesetz müssten auf den Prüfstand gestellt werden und auf die Einführung neuer Steuern – wie der Vermögenssteuer oder einer Finanztransaktionssteuer – müsse verzichtet werden.

Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, PM vom 26.07.2021

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