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Abgabe der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 AO: Elektronisches Formular wird sukzessive freigeschaltet

29.07.2021

Die Freischaltung des elektronischen Formulars für die Abgabe der Mitteilungen nach § 138 Absatz 2 Abgabenordnung (AO) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle erfolgt sukzessive in den einzelnen Bundesländern bis voraussichtlich Ende 2021. Wie das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilt, sind aktuelle Informationen zum Stand der Bereitstellung auf der Internetseite https://www.elster.de/eportal/infoseite/bereitstellungstermine abrufbar.

Für die Übergangszeit bis zur Freischaltung des elektronischen Formulars in allen Bundesländern ist laut BZSt auch weiterhin die Abgabe der Mitteilungen nach dem amtlich vorgeschriebenen Vordruck (BZSt 2) möglich. Der Zeitpunkt des Endes der Übergangsregelung werde bekannt gegeben.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.07.2021

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