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Umzugspauschale: Wurde erneut erhöht

29.07.2021

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann die Kosten auch pauschal absetzen. Hierauf weist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) hin. Die Umzugskostenpauschale sei am 01.04.2021 erneut gestiegen, und zwar für Singles auf 870 Euro. Ab 01.04.2022 gelte dann für Singles eine Pauschale von 886 Euro. Entscheidend sei der Tag, an dem der Umzug beendet werde, so die VLH.

Wichtig sei auch, dass sich die Umzugskostenpauschale für jedes Kind oder sonstigen Angehörigen erhöhe. Dazu zählten seit Juni 2020 der Ehegatte, der Lebenspartner sowie die ledigen Kinder, Stief- und Pflegekinder, die auch nach dem Umzug mit dem Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben.

Nach der Neuregelung würden also Ehegatten und Lebenspartner genauso wie Kinder behandelt. So ergäben sich für Kinder höhere Pauschalen als bisher (361 Euro versus 573 Euro ab 01.06.2020), bei verheirateten Paaren verringere sich die Pauschale (1.639 Euro versus 1.433 Euro (= 860 Euro + 573 Euro) ab 01.06.2020).

Verheiratete und Lebenspartner könnten ab 01.04.2021 pauschal 1.450 Euro (= 870 Euro + 580 Euro) geltend machen und ab 01.04.2022 1.476 Euro (= 886 Euro + 590 Euro).

Neu eingeführt wurde laut VLH ab 01.06.2020 außerdem eine Pauschale für Berechtigte, die am Tag vor dem Einladen der Umzugskartons und Möbel keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben. Für sie betrage die Pauschvergütung 172 Euro, ab April 2021 dann 174 Euro.

Vereinigte Lohnsteuerhilfe, PM vom 27.07.2021

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