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Tabakbesteuerung in der EU: Öffentliche Konsultation gestartet

12.04.2021

Die Europäische Kommission hat am 30.03.2021 eine öffentliche Konsultation dazu gestartet, wie die EU-Vorschriften zur Besteuerung von Tabakwaren überarbeitet werden sollten. Sie will dazu noch in 2021 einen Vorschlag veröffentlichen. Die Initiative ist laut Kommission Teil des europäischen Plans gegen den Krebs vom Februar 2021. Beiträge zur Konsultation können bis 22.06.2021 eingesendet werden.

Die Tabakbesteuerung gelte als das kostenwirksamste Instrument zur Verringerung des Konsums und der Verbreitung von Tabak, erläutert die Kommission. In den EU-Steuervorschriften für Tabakwaren würden verschiedene Tabakerzeugnisse definiert und klassifiziert, und es würden die für Tabakwaren geltenden Mindeststeuersätze festgelegt. Die Mindeststeuersätze für Tabakerzeugnisse hätten jedoch ihre Wirkung verloren. Unterschiedliche Steuersätze zwischen den Mitgliedstaaten führten zu übermäßigen grenzüberschreitenden Käufen und böten einigen Einzelpersonen und kriminellen Organisationen einen Anreiz, betrügerisch zu handeln. Darüber hinaus seien die derzeitigen Vorschriften nicht auf Marktentwicklungen und den Markteintritt neuer Produkte, zum Beispiel E-Zigaretten oder erhitzter Tabak, abgestimmt.

Die EU-Vorschriften würden nun überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin ihren Zweck erfüllen, damit das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und gleichzeitig ein hohes Gesundheitsschutzniveau gewährleistet werden so die Kommission. Die öffentliche Konsultation gebe allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Meinung zu den aktuellen Regeln und möglichen Änderungen zu äußern.

Europäische Kommission, PM vom 31.03.2021

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