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Berufsreglementierung: Steuerberaterverband nimmt in Erwartung aktueller Empfehlungen der EU-Kommission Stellung

12.04.2021

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) nimmt in Erwartung aktueller Empfehlungen der Europäischen Kommission Stellung zur Berufsreglementierung. Die letzten Empfehlungen der Kommission hätten großen Einfluss auf das Berufsrecht der Steuerberater gehabt, erläutert der Verband. Für den Sommer 2021 habe die EU-Behörde eine Aktualisierung angekündigt.

Im Januar 2017 habe die EU-Kommission ihre Empfehlungen zur Berufsreglementierung mehrerer Berufsgruppen an die Mitgliedstaaten veröffentlicht. Für Steuerberater in Deutschland, die nach Ansicht der Brüsseler Behörde einer hohen Regulierungsintensität unterlägen, seien insgesamt drei Maßnahmen empfohlen worden:

Einmal sollte Deutschland überdenken, "ob einfache Aufgaben wie die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung oder die Erstellung von Steuererklärungen hochqualifizierten Fachkräften vorbehalten sein müssten". Viel Bedenkzeit sei der deutschen Regierung dabei nicht eingeräumt worden. Denn bereits im darauffolgenden Jahr habe die EU-Kommission das noch anhängige Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Vorbehaltsaufgaben im Steuerberatungsgesetz eröffnet. Soweit kein tragfähiger Kompromiss gefunden wird, dürfte die Sache vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, so der DStV.

Außerdem habe Deutschland für Transparenz und Rechtssicherheit bei der Erbringung von Steuerberatungsdienstleistungen durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Unternehmen sorgen sollen. In der Folge sei § 3a des Steuerberatungsgesetzes dergestalt geändert worden, dass die vorübergehende und gelegentliche geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen vom Staat der Niederlassung aus erfolgen kann.

Schließlich sollte Deutschland "die Verhältnismäßigkeit der Anforderungen an die Beteiligungsverhältnisse prüfen". Hierzu sei das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Berufsrechts zur anwaltschaftlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften im vollen Gange.

Die drei Empfehlungen der EU-Kommission hatten und haben laut DStV also ganz erhebliche Folgen für die berufsrechtlichen Belange der Steuerberater. Jetzt habe die EU-Kommission eine Aktualisierung der Empfehlungen angekündigt. Eine Neuerung dürfte dabei die Überprüfung der berufsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Behinderung von neuen, insbesondere digitalen, Geschäftsmodellen sein. Erstmalig würde damit das Berufsrecht der Steuerberater einem Belastungstest im Hinblick auf die Digitalisierung des EU-Binnenmarkts ausgesetzt, so der DStV.

Er erwartet in seiner Stellungnahme vom 31.03.2021 an die EU-Kommission, dass neue Geschäftsmodelle im Bereich der freiberuflichen Dienstleitungserbringung aus Gründen der Fairness den gleichen berufsrechtlichen Regeln unterliegen, wie die der anderen freiberuflichen Dienstleistungserbringer. Werte, Grundsätze und Ziele berufsrechtlicher Bestimmungen zum Schutz von Verbrauchern, zur Sicherung der Qualität, der Unabhängigkeit und Selbstverwaltung des Berufsstandes müssten auch von Dienstleistungserbringern neuer Geschäftsmodelle gewährleistet werden.

Darüber hinaus setzt sich der DStV etwa für die umfängliche Berücksichtigung von Sprach-, Gesetzes- und Sachkenntnis bei der Bewertung der Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit von zu empfehlenden Maßnahmen ein, fordert eine realistische Datenerhebung sowie die Einbeziehung sämtlicher Indikatoren zur Ermittlung von Wirtschaftswachstum einschließlich bestehender Opportunitätskosten.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 08.04.2021

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