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Steuerabkommen mit Irland: Änderungen auf den Weg gebracht

18.05.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (BT-Drs. 19/29558) zum Protokoll vom 19.01.2021 zur Änderung des Abkommens vom 30.03.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 03.12.2014 geänderten Fassung vorgelegt. Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb auf.

Deutscher Bundestag, PM vom 14.05.2021

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