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Europäischer Steuerberater: Erster Schritt getan?

18.05.2021

Die EU-Kommission will untersuchen, inwieweit europäische Standards, etwa für Leistungen und Qualität von Dienstleistungen, für freiberufliche Tätigkeiten eingeführt werden können. Dies wäre unter Umständen ein erster Schritt zum Europäischen Steuerberater, so der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).

Die EU-Kommission habe ihre Mitteilung zur Aktualisierung der neuen Industriestrategie für eine Stärkung des Binnenmarkts zum Wiederaufbau Europas veröffentlicht (COM (2021) 350). Weil sie zu wenig Fortschritte bei der Vertiefung des EU-Binnenmarkts, insbesondere im Dienstleistungsbereich sieht, solle der Marktzugang für verschiedene Berufe erhöht und Zulassungsbeschränkungen abgebaut werden. Aus diesem Grund wolle die Kommission wichtige Key-Business-Dienstleistungen harmonisieren, so der DStV. Sie führe dabei beispielhaft die Dienstleistungen freiberuflicher Dienstleistungserbringer, wie Ingenieure, Architekten, IT – oder der rechtsberatenden Berufe an. Steuerberater werden laut DStV in der Mitteilung zwar nicht ausdrücklich erwähnt. Doch gehörten die beratenden und prüfenden Berufe zu jener Berufsgruppe, deren Berufsrecht die EU-Kommission seit langem äußerst kritisch hinterfragt. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom Anwendungsbereich erfasst werden, dürfte deshalb entsprechend hoch sein.

Eine Harmonisierung solle dabei durch die Schaffung gemeinsamer technischer Standards, etwa bei der Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, der Art der Leistung, der Interoperabilität oder des Umweltschutzes geschaffen werden. In einem ersten Schritt wolle die EU-Kommission eine Bewertung ausarbeiten, inwieweit einzelne Berufsgruppen für eine solche Harmonisierung in Frage kommen.

Im Vergleich zu ihren Kollegen in anderen europäischen Ländern hätten Steuerberater in Deutschland als Organ der Steuerrechtspflege mit die höchsten Standards, insbesondere in Bezug auf Qualität, Verbraucherschutz, Weiterbildung oder Compliance, betont der DStV. Eine Harmonisierung solcher Leistungsmerkmale dürfte keinesfalls zur Absenkung des deutschen Standards auf einen europäischen Durchschnitt führen. Deshalb begrüße der DStV grundsätzlich eine Mindestharmonisierung von Standards, soweit diese den Mitgliedstaaten höhere Standards gewähren und so das Schutzniveau für Mandaten in ganz Europa erhöhen. Er spreche sich aber vehement gegen eine Maximalharmonisierung zum Schaden von Verbrauchern und KMU sowie des Ansehens des Berufsstandes aus.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 11.05.2021

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