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Musterklage zur Rentenbesteuerung: Mündliche Verhandlung findet im Mai statt

08.04.2021

Zahlen Senioren zu viel Steuern? Mit dieser Frage befasst sich der Bundesfinanzhof am 19.05.2021, teilt der Bund der Steuerzahler (BdSt). Dieser unterstützt eine Musterklage, die sich gegen die Doppelbesteuerung von Renten richtet.

Kläger ist ein Zahnarzt, der eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung, dem berufsständischen Versorgungswerk sowie private Renten bezieht (X R 20/19). In seinem Fall hat die Vorinstanz – das Hessische Finanzgericht – bereits eine Doppelbesteuerung festgestellt, diese aber als geringfügig abgetan. Ein zweiter Kläger ist Steuerberater. Auch in seinem Fall geht es um die Doppelbesteuerung (X R 33/19). Diese kann laut BdSt entstehen, wenn während des Erwerbslebens Beiträge zur Altersvorsorge aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt werden und die Rente bei der Auszahlung erneut besteuert wird. Wie konkret gerechnet wird, werde voraussichtlich Gegenstand der mündlichen Verhandlung sein. Das Bundesfinanzministerium sei den Verfahren beigetreten.

Wer auch in seinem Fall eine Doppelbesteuerung vermutet, könne gegen seinen Steuerbescheid beim Finanzamt Einspruch einlegen, erklärt der BdSt. Dafür gelte eine Frist von einem Monat. Verspätete Einsprüche würden nicht akzeptiert. Oft versuchten die Finanzämter allerdings, die Rentner zur Rücknahme des Einspruchs zu bewegen und forderten Unterlagen nach. Senioren sollten dennoch auf ihrem Einspruchsrecht beharren und ergänzend auf die anstehende mündliche Verhandlung verweisen, rät der BdSt. Die Urteile des BFH werde nach Einschätzung des BdSt voraussichtlich ebenfalls im Mai, aber an einem gesonderten Termin, verkündet. Wer dann profitiert, hänge vom konkreten Urteilsspruch ab.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 31.03.2021

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