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Steuererklärung 2020: Frühzeitige Abgabe empfohlen

08.04.2021

Der überwiegende Teil der Bürger, die eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben, kann bei der Steuer mit einer Erstattung rechnen. Damit diese möglichst schnell auf dem Konto landet, empfiehlt die rheinland-pfälzische Steuerverwaltung, die Steuererklärung 2020 noch vor der gesetzlichen Abgabefrist abzugeben. Diese ende für steuerlich nicht beratene Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, am 31.07.2021.

Zu Beginn des zweiten Halbjahres rechne die Steuerverwaltung mit einem hohen Aufkommen an Steuererklärungen. Grund dafür ist dem rheinland-pfälzischen Landesamt für Steuern (LfSt) zufolge, dass innerhalb eines kurzen Zeitraums zwei Fristen enden, nämlich die oben genannte Frist zum 31.07.2021 und die auf den 31.08.2021 verschobene Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 von steuerlich beratenen Bürgern. Die Fristverschiebung auf den 31.08.2021 sei erforderlich gewesen, da die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in 2021 sehr stark in die Abwicklung der staatlichen Unterstützungsleistungen für die von coronabedingten Schließungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen eingebunden sind. Die Bearbeitungszeit könne sich dadurch verlängern, auch wenn die Finanzämter um eine zeitnahe Bearbeitung bemüht sind.

Eine frühzeitige Erklärungsabgabe im ersten Halbjahr 2021 könne hier zu einer Entzerrung beitragen und somit auch zu kürzeren Bearbeitungszeiten als im zweiten Halbjahr führen, meint das LfSt.

Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 26.03.2021

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