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Steuertipp: Ein Parkplatz wird nicht automatisch zum Sammelpunkt

14.03.2023

Stellt ein Möbelmonteur, der in einer bestimmten Region eingesetzt wird, den Firmen-Lkw jeden Tag auf öffentlichen Parkplätzen in einem bestimmten Gebiet ab (um ihn von dort am nächsten Arbeitstag wieder für seine Tätigkeit zu nutzen), so muss er sich bei der steuerlichen Behandlung der Fahrten von der Wohnung zum jeweiligen öffentlichen Parkplatz nicht mit der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer zufriedengeben. Er kann die tatsächlich entstandenen Kosten als Fahrkosten ansetzen. Denn die Anweisung des Arbeitgebers, nicht mit dem Lkw nach Hause fahren zu dürfen, führe nicht dazu, dass der vom Mitarbeiter ausgesuchte Lkw-Standort zum "Sammelpunkt" wird, der wie eine "erste Tätigkeitsstätte" zu behandeln wäre. Es sei sogar unerheblich, wenn der Monteur "aus Gründen der Praktikabilität" im Regelfall immer denselben Parkplatz ansteuert. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 2 K 104/19) - vom 01.09.2022

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