Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Tipp des Tages - Archiv    Rechtstipp: Zivilrecht - Mautgebühren dü...

Rechtstipp: Zivilrecht - Mautgebühren dürfen auch "inkasso" eingetrieben werden

06.04.2023

Ein Mietwagenunternehmen kann sich nicht erfolgreich gegen hohe Mautforderungen aus Ungarn wehren, die ein ungarisches Inkassounternehmen eintreibt, wenn es nicht belegen kann, dass die Gebühren bezahlt worden sind. In dem konkreten Fall ging es um Maut-, Zusatz-, und Inkassogebühren, die in fünf Fällen nicht bezahlt worden waren. Insgesamt wurden knapp 1.000 Euro Maut- und mehr als 360 Euro Inkassogebühren fällig. Neben der Höhe der Gebühren gefiel dem Unternehmen nicht, dass es als Halter zur Kasse gebeten wurde – und nicht die Fahrer, also die Kunden. Nach ungarischem Recht ist das aber so in Ordnung. Und eine Anknüpfung an die Haltereigenschaft sei auch dem deutschen Recht nicht gänzlich fremd. Soweit der in Anspruch genommene Fahrzeughalter die Beweislast dafür trägt, dass vor der mautpflichtigen Straßenbenutzung eine virtuelle Vignette erworben wurde, kann er dem "durch Vorlage der erhaltenen Quittung oder des erhaltenen Kontrollabschnitts nachkommen". (BGH, XII ZR 7/22)

Mit Freunden teilen