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Rechtstipp: Persönlichkeitsrecht - Instagram muss Stammdaten nennen

20.05.2022

Wird eine Nutzerin der Social-Media-Plattform Instagram auf einem Profil als eine Person dargestellt (nur in Unterwäsche bekleidet und mit „unsittlichen“ Kommentaren), die den Eindruck erweckt, sie sei „an einer Vielzahl von sexuellen Kontakten interessiert“, so muss Instagram die Stammdaten des Nutzers herausgeben, der dieses Fake-Profil erstellt hat. Die Frau wird nämlich „strafrechtlich relevant“ in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, da ihr eine „Verhaltensweise zugeordnet wird“, die ihren sozialen Geltungswert mindert. Und das wiederum ist eine Beleidigung. Instagram muss Name, E-Mail-Adresse und die Telefonnummer des „Account-Erstellers“ herausgeben. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 9 Wx 23/21)

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