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Rechtstipp: Mietrecht - Bei einer WG ist von vornherein klar, dass die Personen wechseln werden

12.04.2023

Schließt ein Vermieter im Mietvertrag mit den Mitgliedern einer Wohngemeinschaft nicht ausdrücklich ein „Wechselrecht“ aus, so haben die bisherigen Mieter gegenüber dem Vermieter grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der ein altes Mitglied ent- und einen neuen Bewohner zulässt. Denn anders als bei einer Vermietung wie zum Beispiel an eine Einzelperson oder an eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ist bereits zu Beginn des Vertragsverhältnisses mit einer WG klar, dass einzelne Mitglieder nur einen gewissen Zeitraum in der Wohnung leben werden. Kann der Vermieter jedoch einen „wichtigen Grund in der Person des potenziellen neuen Mieters“ vorbringen (wie zum Beispiel eine unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit), so darf er den „Bewohner-Tausch“ ablehnen. (LG München I, 14 S 15283/21)

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