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ZuFinG: Steuerberaterverband für mehr Flexibilität bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen

24.05.2023

Der jüngst veröffentlichte Entwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG) hält besonders für Start-ups viele Verbesserungen bereit. Doch auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sollen profitieren, meint der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Er hat geschaut, wo der Gesetzgeber dafür noch nachschärfen kann.

So bedauert der Verband, dass die Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Aktienveräußerungsverluste bislang nicht im Gesetzentwurf enthalten ist.

Verbesserungspotential bestehe auch bei den Neuregelungen zu den Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs und gerade für junge Unternehmen ein wichtiges Instrument seien, sich als Arbeitgeber attraktiver und wettbewerbsfähiger im internationalen Umfeld zu positionieren. Hierfür sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Unter anderem sei eine Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags auf 5.000 Euro geplant. Zugleich solle die steuerliche Begünstigung jedoch künftig nur noch für Vermögensbeteiligungen gelten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Der DStV befürchtet, dass die positiven Effekte aus der Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags damit unmittelbar konterkariert werden.

Auch greife der Freibetrag nur, wenn die Beteiligung nahezu allen Arbeitnehmern offensteht. Es sei in der Praxis aber eher unüblich, dass Unternehmen alle Mitarbeiter gleichermaßen binden wollen. Der DStV schlägt daher vor, diese zusätzlichen Hürden abzubauen, um die Attraktivität des Instruments für Start-ups als auch für KMU deutlich zu steigern.

Der DStV tritt auch für die zunächst angedachte Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreis für Aktienveräußerungsverluste ein. Die Regelung –wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien allein mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen – sei bereits aus rechtssystematischen Gründen abzulehnen. Zudem könne ein solches Verlustverrechnungsverbot durchaus dazu beitragen, dass Arbeitnehmer Vermögensbeteiligungen als unattraktiver wahrnehmen. Der DStV würde es daher begrüßen, wenn die ursprünglichen Pläne, die Aktien- und Vermögensanlage steuerlich attraktiver zu gestalten, im weiteren Gesetzgebungsverfahren doch noch aufgenommen würden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 16.05.2023

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