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CO2-Steuer für neue Gasheizungen: Befreiung für Dauer ihrer Lebenszeit?

24.05.2023

In einer Petition wird gefordert, die Gasheizungen, die während des staatlichen Förderzeitraums angeschafft wurden, für die Dauer ihrer Lebenszeit von der CO2-Steuer zu befreien.

Die CO2-Steuer solle den Umstieg auf klimaschonendere Technologien fördern, wird in der Petition erläutert. Gefördert/gewünscht sei seitens der Regierung auch der Umstieg von einer Ölheizung auf einen Gasbrennwertkessel gewesen. Alle, die diesen Wechsel vorgenommen hätten, seien dem Wunsch der Regierung nachgekommen.

Viele Kessel seien jetzt erst drei oder vier Jahre alt, bei einer zu erwartenden Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren. Die Regierung könne nicht erwarten, dass solch ein neuer Kessel zu hohen Kosten gegen einen nun als besser bezeichneten Kessel ausgetauscht wird. In allen Bereichen gebe es Bestandsschutz. Wenn sich die Empfehlungen der Regierung ändern, dürfe es nicht sein, dass ein Eigentümer, der vor kurzem – dem Wunsch der Regierung entsprechend – einen Gasbrennwertkessel eingebaut hat, zum erneuten Wechsel oder Aufrüsten indirekt gezwungen wird.

Deswegen lautet die Forderung des Petenten: Keine CO2-Steuer auf Gasbrennwertkessel vor Ablauf von 15 Jahren seit Einbau.

Die Mitzeichnungsfrist endet am 01.06.2023.

Deutscher Bundestag, Petition vom 12.09.2022

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