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Weitere Überbrückungshilfen für KMU: Portal zu Beantragung nun online

14.07.2020

Unter dem bundeseinheitlichen Portal "www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) und Freiberufler, die coronabedingt ihren Geschäftsbetrieb ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, weitere staatliche Überbrückungshilfen beantragen. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern komme dabei eine entscheidende Rolle zu, betont der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV). Sie könnten sich seit dem 08.07.2020 für das Antragsverfahren registrieren.

Antragsberechtigt seien Unternehmen, deren Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten eingebrochen ist. Die Umsatzrückgänge sowie die laufenden Fixkosten der antragstellenden Unternehmen müssten durch Steuerberater beziehungsweise Wirtschaftsprüfer im Rahmen des digitalisierten Antragsverfahrens dargelegt werden.

Für detaillierte Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren verweist der DStV auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html).

Dort finde sich auch ein umfangreicher FAQ-Katalog, an dem die berufsständischen Organisationen mitgearbeitet hätten. Auf den Seiten des Wirtschaftsministeriums fänden sich auch Links zu den zuständigen Bewilligungsstellen der Länder (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Textsammlungen/bewilligungsstellen-laender.html).

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 08.07.2020

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