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Grenzüberschreitende Steuergestaltungen: Steuerberaterkammer fordert zeitlich befristete Aussetzung der Meldepflichten

14.07.2020

Deutschland will die vom ECOFIN-Rat eingeräumte Option, die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen aufgrund der Corona-Krise um sechs Monate zu verschieben, nicht wahrnehmen. Dies kritisiert die Bundessteuerberater­kammer (BStBK). Denn dann müssten Steuerberater und Unternehmen trotz der hohen coronabedingten Zusatzbelastungen geplante Steuergestaltungen bereits seit dem 01.07.2020 an die Finanzverwaltung melden.

Dies sei eine "Hiobsbotschaft für Steuerberater", sagte BStBK-Präsident Hartmut Schwab. Der Berufsstand arbeite aktuell am Limit, um allen Pflichten und Fristen nachzukommen. "Wir sind zurzeit Compliance-Instanz bei der Beantragung von Überbrückungshilfen – allein dies ist eine erhebliche Zusatzbelastung für die Kanzleien." Es sei vollkommen unverständlich, warum die Bundesregierung die Option der EU ausschlägt und stattdessen am ursprünglichen Starttermin der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen festhält. Das sei für Steuerberater "aktuell schlichtweg nicht mehr zu schultern". Es sei zwingend erforderlich, diese Pflichten zeitlich befristet auszusetzen, um Berufsstand und Unternehmen zu entlasten, so Schwab.

Zudem habe das Bundesfinanzministerium die Entscheidung des EU-Rats, die Meldepflicht für sechs Monate auszusetzen, zuvor mitgetragen, so die BStBK weiter. Sie fordere daher den Bundesfinanzminister auf, sich an diese Entscheidung zu halten, zumal für eine mögliche Verschiebung in Deutschland mit dem Corona-Steuerhilfegesetz bereits die Weichen gestellt seien.

Bundessteuerberaterkammer, PM vom 09.07.2020

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