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Spenden an IS überwiesen: Bewährungsstrafe für geständigen Angeklagten

12.05.2023

Unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein 38-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten und einer Woche verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hatte gleich zu Beginn der Verhandlung den Tatvorwurf in vollem Umfang eingeräumt. Er hatte dem Islamischen Staat (IS) im Januar 2018 einen Geldbetrag von knapp 4.000 Euro übermittelt, der in Deutschland bei einer "Spendenaktion" für den IS gesammelt worden war. Ihm war dabei klar, dass Geldzahlungen an den IS verboten waren. Letztlich war ihm dies aber egal; es kam ihm darauf an, an Geld zu kommen, um seine noch in Griechenland lebende Familie zu unterstützen und sie nach Deutschland zu holen.

Aufgrund des Geständnisses konnte die Hauptverhandlung bereits am dritten Sitzungstag beendet werden, nachdem sich das OLG unter anderem anhand von Aussagen der polizeilichen Ermittlungsbeamten die Überzeugung gebildet hatte, dass die Erklärungen des Angeklagten der Wahrheit entsprachen.

Das ungewöhnliche Strafmaß resultiert laut OLG daraus, dass eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen einer Körperverletzung einbezogen wurde, zu der der Angeklagte bereits 2022 verurteilt worden war und die er noch nicht vollständig beglichen hat.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Generalsstaatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten beantragt, die Verteidigung hatte auf eine Geldstrafe plädiert.

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 11.05.2023, 4 StS 3/22, nicht rechtskräftig

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