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Homeoffice: Pauschale und Wahlrechtsausübung

02.08.2021

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 hat der Gesetzgeber eine Homeoffice-Pauschale eingeführt (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 Einkommensteuergesetz). Für die Jahre 2020 und 2021 kann nach Angaben des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt für jeden Tag, an dem eine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich zu Hause erbracht wird, ein pauschaler Betrag von fünf Euro (maximal 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr) steuerlich geltend gemacht werden.

Sofern ein Steuerpflichtiger verschiedene berufliche oder betriebliche Tätigkeiten ausübt, seien sowohl Tagespauschale als auch Höchstbetrag auf die verschiedenen Betätigungen – eventuell im Wege der sachgerechten Schätzung – aufzuteilen, so der Steuerberaterverband.

Um die Homeoffice-Pauschale für einen Kalendertag in Anspruch nehmen zu können, müsse an diesem Tag die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausgeübt werden. Für den Abzug müsse kein häusliches Arbeitszimmer vorhanden sein beziehungsweise auf den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer werde verzichtet.

Das Wahlrecht, statt der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer die Homeoffice-Pauschale in Anspruch zu nehmen, könne nach Auffassung der Finanzverwaltung pro Veranlagungszeitraum nur einheitlich getroffen werden.

Eine Aufteilung nach Monaten oder Kalendertagen lehnt die Finanzverwaltung nach Angaben des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt ab. Eine Aufteilung nach Monaten oder eine tageweise Aufteilung würde dem Normzweck widersprechen. Es bleibe abzuwarten, ob sich die Finanzgerichte dieser eher restriktiven Auffassung anschließen, so der Verband.

Der Gesetzeswortlaut enthalte im Übrigen keinen Zeitpunkt für die Ausübung des Wahlrechts. Die mit erstmaliger Erklärung getroffene Wahl kann laut Steuerberaterverband folglich bis zur Bestandskraft des jeweiligen Bescheides geändert werden.

Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 21.07.2021

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