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Hochwasser: Wie man (Geld-)Spenden bei der Steuer absetzt

02.08.2021

Eine Geldspende an die Hochwasseropfer hilft nicht nur den Notleidenden, sondern hat einen positiven Nebeneffekt: Sie bringt dem Mildtätigen eine Steuerersparnis. Die Spende werde im Rahmen der Einkommensteuererklärung steuerlich als Sonderausgaben anerkannt, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Somit reduziere sich die Steuerlast. In welcher Höhe Spenden vom Finanzamt anerkannt werden, hänge vom Einkommen ab. Bis zu 20 Prozent der gesamten Einkünfte könnten steuerbegünstigt gespendet werden.

Voraussetzung ist laut Lohnsteuerhilfe, dass der Spendenempfänger eine anerkannte gemeinnützige Organisation, wie das DRK, die DLRG oder das THW ist. Hier helfe die Seite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe weiter. Sie habe die anerkannten Hilfsorganisationen und Zusammenschlüsse von Hilfsorganisationen, wie zum Beispiel die "Aktion Deutschland hilft", im Hinblick auf diese Hochwasserkatastrophe mit den Sonderkonten gelistet. Auch an die betroffenen Städte und Kommunen könnten Spenden getätigt werden, die das Finanzamt anerkennt.

Bei Kleinspenden unter 300 Euro reiche ein Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Spendennachweis, so die Lohnsteuerhilfe. Bei größeren Beträgen sollte normalerweise eine Zuwendungsbestätigung anfordert und aufbewahrt werden. Die großen Hilfsorganisationen sendeten die Bescheinigung meist unaufgefordert zu Beginn des nächsten Jahres zu. Seit 2018 sei es zwar nicht mehr erforderlich, seiner Steuererklärung eine Spendenbescheinigung beizufügen, das Finanzamt könne diese aber jederzeit anfordern.

Für anerkannte Katastrophenfälle gelte oftmals eine Sonderregelung. So ließen die Finanzverwaltungen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern in ihren Katastrophenerlässen den vereinfachten Spendennachweis bis zum 31.10.2021 zu. Unabhängig von der Höhe der Spende reiche nun ein einfacher Zahlungsnachweis, wie ein Einzahlungsbeleg, eine Überweisungskopie oder der Kontoauszug, als Spendennachweis aus. Die Spenden müssten aber auf ein eigens eingerichtetes Hochwasser-Sonderkonto der anerkannten Organisationen fließen. Eine Zuwendungsbestätigung sei in diesem Fall nicht notwendig.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 27.07.2021

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