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Grundsteuerreform: BdSt Nordrhein-Westfalen für Flächenmodell

27.05.2021

Bei der Grundsteuerreform fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen ein einfaches, transparentes und bürokratiearmes Flächenmodell. Das "Bundesmodell" sei die schlechteste Wahl zur Neuberechnung der Grundsteuer. Der BdSt nennt sieben Gründe:

1. Mit den Bodenrichtwerten stelle das wertabhängige Bundesmodell maßgeblich auf eine Größe ab, die sich gerade in den Ballungsgebieten in Nordrhein-Westfalen sehr dynamisch entwickelt habe. Zu befürchten sei, dass insbesondere in den hochverschuldeten Kommunen Nordrhein-Westfalens der dadurch bedingte Belastungsanstieg nicht durch eine Anpassung der Hebesätze kompensiert wird. Zudem unterschieden sich die Bodenrichtwerte innerhalb einer Stadt oft erheblich, wodurch es selbst bei einer für die Gesamtstadt aufkommensneutralen Umstellung in vielen Einzelfällen zu erheblichen Mehrbelastungen kommen werde.

2. Die wertabhängige Bemessungsgrundlage führe künftig zu heimlichen Steuererhöhungen für Bürger und Betriebe. Bei steigenden Durchschnittsmieten und/oder Bodenrichtwerten steige selbst bei unveränderten Hebesätzen die Grundsteuerbelastung automatisch. Es drohten verstärkte Segregationseffekte, also der Wegzug einkommensschwacher Bewohner aus ihren angestammten Wohnvierteln.

3. Das Baujahr des Gebäudes führe je nach Grundstücksgröße und Bodenrichtwert teilweise zu willkürlichen und widersprüchlichen Belastungswirkungen. Eine plausible Begründung gebe es nicht.

4. Das Bundesmodell stelle auf eine Vielzahl von Bewertungsparametern ab. Bei Wohngebäuden unter anderem auf Durchschnittsmiete, Wohnfläche, Baujahr, grundlegende Sanierungen, Bodenrichtwert und Grundstücksfläche. Bei Gewerbe- und gemischt genutzten Grundstücken werde es noch komplizierter. Selbst das Bundesfinanzministerium erwarte für die Umsetzung einen zusätzlichen Personalbedarf von mehr als 3.500 Arbeitskräften. Und im Abstand von jeweils sieben Jahren müssten alle Grundstücke immer wieder neu bewertet werden.

5. Auch würden Einfamilienhäuser in Relation zu Wohnungen tendenziell stärker belastet als bisher. Das werde kaum dazu beitragen, dass Eigentümer und Mieter von Einfamilienhäusern das Modell akzeptieren.

6. Auch provozierten die komplizierten und teils zu widersprüchlichen Ergebnissen führenden Regelungen Rechtsstreitigkeiten zwischen Eigentümern und Finanzverwaltung.

7. Und schließlich nutze das Bundesmodell für die steuerliche Bewertung von Grund und Boden sehr unterschiedliche Parameter, die nicht in ein folgerichtiges System gebracht würden. Die erheblichen und nicht plausiblen Belastungsunterschiede verletzen nach Ansicht des BdSt Nordrhein-Westfalen den Gleichheitsgrundsatz.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 20.05.2021

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