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Flutopfer: Steuerliche Vereinfachungen auch in Niedersachsen

26.07.2021

Die Vereinfachungsregelungen der länderbezogenen Katastrophenerlasse – derzeit in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westphalen und Bayern – die die Opfer dieser Flutkatastrophe unterstützen, gelten auch für niedersächsische Bürger. Dies stellt das Finanzministerium Niedersachsen klar.

Niedersachsen erleichtere seinen Bürgern die Unterstützung der Opfer in den betroffenen Ländern dadurch, dass "wir die in den dortigen Katastrophenerlassen aktuell und auch im Rahmen weiterer Anpassungen geregelten Nachweiserleichterungen und sonstige auch für niedersächsische Steuerpflichtige anwendbaren Regeln zur entsprechenden Anwendung bringen", so Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU). Dies habe er verfügt. Die Finanzämter seien entsprechend informiert.

In Betracht kämen zum Beispiel Vereinfachungsregelungen im Spendenrecht beim Nachweis für Zuwendungen oder die Mittelverwendung für Körperschaften oder zur Lohnsteuer (Unterstützung an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspende).

Finanzministerium Niedersachsen, PM vom 23.07.2021

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