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Einreiseverordnung geändert: Ab 01.08.2021 Testpflicht für Reiserückkehrer

03.08.2021

Angesichts der weltweit anhaltend dynamischen Corona-Infektionslage und des starken Reiseverkehrs hat das Bundeskabinett beschlossen, die Testpflicht für Einreisende auszuweiten. Die neuen Regelungen gelten ab dem 01.08.2021. Wer ab diesem Tag aus dem Urlaub im Ausland zurückkehrt, muss einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter zwölf Jahren.

Für Einreisen aus einem Virusvariantengebiet gelten weiterhin besondere Regeln: Hier müssen alle Einreisenden – auch Geimpfte und Genesene – ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen können.

Weiter neu geregelt wurde, dass demnächst nur noch zwei Arten von Risikogebieten – Hochrisiko- und Virusvariantengebiete – ausgewiesen werden. Regelungen, die es bisher für einfache Risikogebiete gab, entfallen nach den Angaben der Regierung vom 30.07.2021.

Geändert werde zudem die Altersgrenze, ab der ein Nachweis über einen Test erbracht werden muss. Künftig müssten über Test-, Genesenen- oder Impfnachweis nur diejenigen verfügen, die zwölf Jahre und älter sind.

Erleichterungen gebe es für unter Zwölfjährige auch bei den Quarantäneregelungen: Sie könnten bei Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Quarantäne ohne Test nach fünf Tagen beenden. Wer nicht geimpft oder genesen ist und älter als zwölf Jahre, könne dies wie bisher nur, wenn ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.

Die in der Regel 14-tägigen Quarantänepflichten für alle Einreisenden aus Virusvariantengebieten bleiben laut Regierung bestehen.

Bundesregierung, PM vom 30.07.2021

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