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Öffentliche Straßenfahrzeuge: Werden sauberer

03.08.2021

Öffentliche Straßenfahrzeuge werden sauberer. Seit dem 02.08.2021 gelten bei Ausschreibungen und Vergaben neue verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat damit europäische Vorgaben umgesetzt. Sie sind bis Ende 2025 beziehungsweise Ende 2030 einzuhalten.

Danach muss die öffentliche Hand nun einen festen Teil ihrer Flotten emissionsarm oder emissionsfrei beschaffen. Feste Mengen an Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (mindestens 38,5 Prozent) dürfen im Zeitraum bis Ende 2025 nur noch maximal 50 Gramm CO2/km beziehungsweise ab Anfang 2026 gar kein CO2 mehr ausstoßen. Zudem dürfen sie nur 80 Prozent der laut Realbetrieb-Grenzwert erlaubten Luftschadstoffe (Feinstaub, Stickoxide) ausstoßen. Feste Mengen an Lkw (bis Ende 2025 zehn Prozent, danach 15 Prozent) und ÖPNV-Bussen (bis Ende 2025 45 Prozent, danach 65 Prozent) müssen ausschließlich mit alternativen Kraftstoffen wie Strom, Wasserstoff, Erdgas oder Bio-Kraftstoffen betankt werden. Für ÖPNV-Busse gilt dabei ein Unterziel, wonach mindestens die Hälfte emissionsfrei sein muss (durch Batterie, Brennstoffzellen-Antrieb oder Oberleitung).

Die Ziele gelten nach Angaben des Verkehrsministeriums jeweils für Bund und Länder. Die Länder könnten sie flexibel umsetzen. Branchenvereinbarungen auf Landesebene seien möglich. Ausnahmen gölten aufgrund der Einsatzanforderungen oder begrenzter Marktverfügbarkeit unter anderem für Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, land- und fortwirtschaftliche Fahrzeuge oder reine Reisebusse.

Bundesverkehrsministerium, PM vom 02.08.2021

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