Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Einkommensteuererklärungen: Finanzämter ...

Einkommensteuererklärungen: Finanzämter beginnen ab März mit Bearbeitung

24.02.2021

Die Steuerverwaltung kann ab März 2021 die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, sodass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Hierüber informiert Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU).

Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermittelten die für die Finanzämter benötigten Daten nämlich in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Darüber hinaus stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern im März zur Verfügung. Ab dann könnten die Finanzämter loslegen.

Weiter macht Boddenberg für die elektronische Abgabe der Steuererklärung via ELSTER Werbung. Wer von der Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, keinen Gebrauch mache, könne bei der Abgabe ihrer Steuererklärung in Papierform auf die Angabe so genannter eDaten verzichten. Weitere Informationen hierzu könnten dem Infoblatt eDaten entnommen werden (abrufbar unter formulare-bfinv.de).

Keinen Unterschied, ob die Steuererklärung digital oder auf dem Postweg eingereicht wurde, gebe es hinsichtlich der Abgabefristen, so Boddenberg: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung für das Jahr 2020 einzureichen, müsse dies bis zum 31.07.2021 tun. Hilft ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängere sich die Abgabefrist auf den 28.02.2022.

Abschließend weist das hessische Finanzministerium darauf hin, dass es sich bei bestimmten in 2020 ausgezahlten Corona-Hilfen um steuerpflichtige Betriebseinnahmen handelt. Diese seien in der jeweiligen Gewinnermittlung, wie auch in der neu geschaffenen Anlage "Corona-Hilfen" zur Einkommensteuererklärung anzugeben. Weitere Informationen hierzu könnten dem Infoblatt Corona-Hilfen entnommen werden (abrufbar unter formulare‑bfinv.de).

Finanzministerium Hessen, PM vom 23.02.2021

Mit Freunden teilen