Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Rentenbesteuerung: Auf dem Prüfstand

Rentenbesteuerung: Auf dem Prüfstand

24.02.2021

Der Bundesfinanzhof (BFH) wird sich in 2021 mit der Musterklage des Bundes der Steuerzahler e. V. (BdSt) zur Doppelbesteuerung von Renten befassen – dies teilt das Gericht laut BdSt jetzt in seiner Entscheidungsvorschau 2021 mit (X R 20/19). Der BFH werde beurteilen, nach welchen Kriterien sich eine Doppelbesteuerung ergibt – eventuell werde er auch zu den Folgen einer solchen doppelten Besteuerung Stellung nehmen müssen. Mit einer mündlichen Verhandlung werde im Frühjahr gerechnet, sodass im Sommer 2021 ein Urteil vorliegen könnte. Inzwischen sei auch das Bundesfinanzministerium dem Verfahren beigetreten, was die besondere Bedeutung der Sache unterstreiche, hebt der BdSt hervor.

Zum Hintergrund führt der Steuerzahlerbund aus, dass Renten seit 2005 der so genannten nachgelagerten Besteuerung unterliegen. Beiträge zur Rentenversicherung könnten also während des Erwerbslebens steuermindernd abgezogen werden, im Gegenzug unterlägen die Rentenauszahlungen aber der Besteuerung. Bei der Umstellung könne es allerdings dann zu einer Doppelbelastung kommen, wenn Beiträge in der Erwerbsphase nicht bei der Steuer abgesetzt werden konnten und bei der Auszahlung erneut besteuert werden. Wie die Doppelbesteuerung konkret berechnet wird, sei Gegenstand der Gerichtsverfahren.

Wer in seinem Fall eine Doppelbesteuerung vermutet, könne gegen seinen Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen, rät der BdSt. Die Steuer müsse dann zwar zunächst gezahlt werden, allerdings sei eine Korrektur möglich, wenn ein Urteil vorliegt. Einen Mustereinspruch stelle der BdSt auf seiner Homepage zur Verfügung. Dieser könne von Senioren genutzt werden, die bereits Rente erhalten. Der Einspruch müsse schriftlich beim Finanzamt eingelegt werden – und zwar innerhalb einer Frist von einem Monat, nachdem man den Einkommensteuerbescheid erhalten hat. Eigenen Angaben zufolge engagiert sich der BdSt parallel beim Bundesfinanzministerium dafür, die Bescheide automatisch ruhend zu stellen, sodass ein Einspruch entbehrlich wäre. Bislang sei dies allerdings noch nicht der Fall.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 22.02.2021

Mit Freunden teilen