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BdSt-Musterklage: Rentensteuerurteil im Mai erwartet

04.05.2021

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begleitet die Musterklage eines Seniors aus Hessen gegen die Doppelbesteuerung seiner Rente. Dazu findet am 19.05.2021 die mündliche Verhandlung beim Bundesfinanzhof (BFH) statt, teilt der BdSt mit. Bereits Ende Mai werde mit einem Urteil gerechnet (X R 20/19).

"Die Gerichtsentscheidung ist für viele Senioren von erheblicher Bedeutung", betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Bei den Finanzämtern seien bereits rund 142.000 Einsprüche von Senioren gegen ihre Steuerbescheide eingegangen, habe die Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt. Holznagel verwundert dies nicht – schließlich vermuteten Experten schon seit Jahren, dass es bei Renten zu einer Doppelbesteuerung kommen kann.

Eine so genannte Zweifachbesteuerung liegt laut BdSt vor, wenn Beiträge zur Rentenversicherung während des Arbeitslebens aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt wurden und diese Rentenanteile bei der Auszahlung erneut der Besteuerung unterliegen. Konkret gehe es um die "nachgelagerte Besteuerung", die seit 2005 gilt. Umstritten sei allerdings, wie die Doppelbesteuerung genau berechnet wird. Dabei lege das Bundesfinanzministerium einen anderen Maßstab an als Steuerexperten: Es rechne diverse Steuerfrei- und Pauschbeträge zu Ungunsten der Senioren an. Deshalb werde sich der BFH im Mai mit den genauen Rechenschritten befassen.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 27.04.2021

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