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Steuertipp: Verfahrensrecht - Auch in eigener Sache muss eine Anwältin elektronisch handeln

20.04.2023

Rechtsanwälte und Steuerberater müssen gesetzlich vorgeschrieben Schriftsätze, Anträge, Erklärungen und Klagen elektronisch an die jeweilige Stelle übermitteln. Das gilt auch, wenn eine Rechtsanwältin in eigener Sache handelt und dabei aber nicht als Anwältin, sondern als "Privatperson" auftritt. Sie gilt dennoch als "professionelle Einreicherin" und muss sich deswegen an die Vorgabe halten. (Hier hatte die Anwältin im Jahr 2022 Mitte Juli einen Antrag per Fax verschickt, was für Anwälte aber bereits seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr erlaubt ist.) (FG Düsseldorf, 4 V 1553/22) – vom 23.01.2023

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