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Steuertipp: Niederländische Beiträge sind keine Sonderausgaben

29.08.2022

Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung können nicht als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. In dem konkreten Fall eines Ehepaares, das in den Niederlanden wohnte, wobei ein Ehegatte in den Niederlanden und der andere in Deutschland Arbeitseinkünfte erzielte, war es strittig, ob die Beiträge zur niederländischen Sozialversicherung abziehbar waren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beiträge bei der deutschen Besteuerung keine Sonderausgaben sind, da nicht beide Ehegatten ohne Einschränkung als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln seien. (FG Düsseldorf, 9 K 3063/21 E u. a.) - vom 20.05.2021

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