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Steuertipp: Kindergeld - Zwei Ausbildungsabschnitte "killen" den Anspruch nicht

23.08.2022

Eltern eines Kindes, das sein Medizinstudium erfolgreich mit der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen hat, können dennoch weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, wenn es eine Qualifizierung zum Facharzt anstrebt und sich insofern in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Zwar habe der Sohn des Klägers mit dem Bestehen der Ärztlichen Prüfung ein „Erststudium“ abgeschlossen. Bis zur Aufnahme der Assistenzarzttätigkeit in Vollzeit habe er sich aber in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befunden, weil dessen Qualifizierung zum Facharzt als „integraler Bestandteil“ des angestrebten Berufsziels Neurochirurg anzusehen und somit die „erstmalige Berufsausbildung“ noch nicht abgeschlossen war. (Thüringer FG, 2 K 308/17) - vom 27.03.2018

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