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Steuertipp: Kindergeld - Die Wartezeit auf den "Freiwilligendienst" darf maximal vier Monate lang sein

04.04.2023

Verschiebt sich für ein bereits volljähriges Kind der nach der Schulzeit geplante Freiwilligendienst, so kann das den Anspruch der Eltern auf Kindergeld kosten. Das gelte selbst dann, wenn die Corona-Pandemie dafür die Ursache war, und die gesetzlich festgelegte Wartezeit von vier Monaten überschritten wurde. Die Familienkasse durfte die Zahlungen des Kindergeldes für die Wartezeit ablehnen. Die Mutter kann nicht argumentieren, dass für die Wartezeit auf einen Berufsausbildungsplatz schließlich auch längere Fristen möglich seien, was ebenso für den Freiwilligendienst zu gelten habe. Beim Freiwilligendienst handele es sich eben nicht um eine Berufsausbildung. Für längere Wartezeiten auf einen Freiwilligendienst habe der Gesetzgeber bewusst entsprechende Regelungen nicht getroffen. (FG Münster, 13 K 745/21) - vom 04.06.2022

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