Rechtstipp: Arbeitsrecht - Auch der Mindestlohn kann zurück in die Insolvenzmasse gehen
Rechtstipp: Verwaltungsrecht - "Make-Up-Kunst" ist kein Handwerk
Steuertipp: Kauf mit anschließender Vermietung ist ein Gewerbe
Kauft ein Investor mehrere Container und schließt er mit dem Verkäufer dieser Container Verwaltungsverträge ab, nach denen sich der Verkäufer verpflichtet, die Container zu einem festen Mietzins über einen bestimmten Zeitraum (hier über 5 Jahre) zu vermieten (wobei die Erlöse dem Käufer zugutekommen), so darf das Handeln nicht als „private Vermögensverwaltung“ bewertet werden. Der Käufer der Container handelte gewerblich - mit der Folge, dass er Verluste, die er mit den Geschäften erleidet, als „Verluste aus gewerblicher Tätigkeit“ steuerlich berücksichtigen kann. Das gelte auch dann, wenn zu dem Gesamtpaket des Geschäfts ein geplanter „Rückverkauf“ der Container gehörte, der letztlich aber nicht durchgeführt werden konnte. (FG Düsseldorf, 13 K 2755/20 E) vom 21.12.2021