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Steuertipp: Das Finanzamt darf aus Ehegatten nicht einfach eine GbR machen
Kauft ein Ehepaar von einer GmbH mit notariellen Kaufverträgen zwei noch zu errichtende Wohnungen in einem Seniorenpflege‐ und Seniorenwohnzentrum jeweils zu hälftigem Miteigentum und mit einer Vermietungsgarantie für 25 Jahre als Anlageobjekt, so kann das Finanzamt von den Eheleuten nicht fordern, als „Unternehmer“ eine Umsatzsteuer-Erklärung abzugeben. Haben die Käufer die Umsatzsteuer seinerzeit an den Bauträger gezahlt, so kann das Finanzamt nicht mit dem Argument auf die Abgabe der Erklärung beharren, die Verkäuferfirma habe keine Umsatzsteuer abgeführt. Die Finanzbehörde darf die Umsatzsteuer auch nicht schätzen und dem Ehepaar als „GbR“ zusenden. Es bestehe keine GbR zwischen den Eheleuten, die Steuerschuldner sei. (BFH, V R 44/20) - vom 25.11.2021