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Rechtstipp: Verwaltungsrecht/Fahreignung - Unsicherer, uneinsichtiger Senior darf nicht mehr fahren
Legt ein 89-jähriger Autofahrer nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist ein fachärztliches Gutachten vor, das die Zweifel an seiner Fahreignung ausräumt, so kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Er-scheint er außerdem nicht zu einem Begutachtungstermin, so kann dem Antrag des Mannes, die Fahrerlaubnisentziehung rückgängig zu machen, nicht entsprochen werden. In dem konkreten Fall ging es um einen Senioren, der unter Bluthochdruck und Sturzneigung litt, in der jüngeren Vergangenheit in zwei Parkunfälle verstrickt gewesen war und der bei der Unfallaufnahme durch Polizeibeamte „einen verwirrten Eindruck“ gemacht hatte. Außerdem wurden am „gesamten Fahrzeug“ etliche alte Unfallschäden fest-gestellt, die er „nicht plausibel erklären“ konnte. Es sei davon auszugehen, dass der Mann zum Fahren nicht geeignet ist. (VwG Trier, 1 L 2108/22)