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Rechtstipp: Schadenersatz - Auch seelische Schmerzen können "Körperverletzung" darstellen

03.04.2023

Auch eine psychische Erkrankung infolge eines Unfalls kann als „Körperverletzung“ zu werten sein und Schadenersatzansprüche gegen eine Luftfahrtgesellschaft nach sich ziehen. Das gelte „unabhängig von der körperlichen Unversehrtheit“, wenn die psychische Beeinträchtigung ärztlich festgestellt und medizinisch behandelt werde. In dem konkreten Fall wurde ein Flugzeug evakuiert, eine Passagierin (die das Flugzeug über den Notausstieg verließ) wurde durch einen „Jet Blast“ (vom anderen Triebwerk aufgewirbelte Luft) mehrere Meter weggeschleudert. Später wurde bei ihr eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert und sie verklagte die Airline auf Schadenersatz. Zu Recht, so der EuGH. Dass in dem „Übereinkommen von Montreal“ (das Haftungsfragen im internationalen Luftverkehr regelt) nur der Begriff „Körperverletzung“ verwendet werde, sei nicht entscheidend. Der Begriff sei so auszulegen, dass er auch psychische Schäden umfasse. Voraussetzung ist allerdings, dass ein medizinisches Gutachten darüber vorliegt. (EuGH, C-111/21)

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