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Rechtstipp: Mietrecht - Auch häufiges Lüften verhindert eine Modernisierung nicht
Sollen in einer Mietwohnung Kastendoppelfenster gegen Isolierglasfenster ausgetauscht werden, so ist das im Regelfall eine Modernisierungsmaßnahme, die Mieter dulden müssen. Ein Mieter kann sich nicht mit dem Argument dagegen wehren, er könne die Vorgaben zum Heizen und Lüften nach dem Austausch der Fenster nicht einhalten. Hier war vorgegeben, dass nach dem Umbau vier Mal am Tag stoßgelüftet werden sollte, was ihm als „unmöglich“ erschien - jedoch zu Unrecht. Der Austausch sei eine Modernisierung, denn durch die neuen Fenster werde Energie eingespart – und das auch dann, wenn sich - laut Berechnungen - theoretisch nur eine Einsparung in Höhe von lediglich knapp 30 Litern Heizöl ergebe. Der Verweis auf die Vorgaben zum Heizen und Lüften greife ebenfalls nicht, wenn es in einem Merkblatt hieß, es solle „möglichst“ vier Mal am Tag gelüftet werden. Das sei zwar eine „Lästigkeit“ - jedoch keine Härte, die die Modernisierung verhindern könne. (LG Berlin 67 S 108/19)