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Rechtstipp: Familienrecht - Will ein Kind plötzlich nicht mehr zum Vater, so muss es nicht ins Heim

20.08.2024

Lebt ein 9 Jahre altes Scheidungskind bei seiner Mutter und ist das Mädchen im Rahmen der Umgangsregelungen regelmäßig auch beim Vater gewesen, so kann für das Kind nicht behördlich angeordnet werden, vorübergehend in ein Kinderheim ziehen zu müssen, wenn es plötzlich jeden Kontakt zum Vater ablehnt. Das gelte auch dann, wenn es sein kann, dass die Mutter dieses Verhalten geschürt und beeinflusst hat und es keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass sich der Vater bei den Umgangsbesuchen gegenüber dem Mädchen etwas hat zu Schulden kommen lassen. Ist das Mädchen eine exzellente Grundschülerin und ist sie bei der Mama gut versorgt, so darf sie nicht gegen ihren Willen aus dem Haushalt gerissen werden - trotz der nachvollziehbaren Verzweiflung des Vaters. Außerdem sei es äußerst fraglich, ob durch die Unterbringung im Heim dem Mädchen wieder ein "normaler" Zugang zum Vater ermöglicht werden kann. Deswegen ist die Maßnahme "völlig ungeeignet". (OLG Frankfurt am Main, 7 UF 46/23)

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