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Rechtstipp: Arbeitsrecht - Schwerbehinderten-Vertretung bleibt bestehen

01.02.2023

Auch wenn die Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiter in einem Betrieb unter den Schwellenwert von fünf sinkt, bleibt die gewählte Schwerbehindertenvertretung bestehen. In dem konkreten Fall ging es um einen Betrieb mit 120 Mitarbeitern, in dem eine Schwerbehindertenvertretung gewählt worden war (weil es 5 schwerbehinderte Kollegen gab) und in dem im Laufe des folgenden Jahres die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten auf vier gesunken war. Der Arbeitgeber teilte daraufhin mit, dass die Vertretung - vor Ablauf der Regelamtszeit von vier Jahren - nicht mehr existiere. Das jedoch zu Unrecht. Das Amt der Schwerbehindertenvertretung sei laut Bundesarbeitsgericht nicht vorzeitig beendet, weil es im Gesetz eine ausdrückliche Regelung nicht gebe, die ein vorzeitiges Erlöschen vorsieht. Eine vorzeitige Beendigung sei auch nicht aus gesetzessystematischen Gründen oder im Hinblick auf Sinn und Zweck des Schwellenwerts geboten. (BAG, 7 ABR 27/21)

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