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Zweitwohnungssteuer: Nichtehelicher Lebenspartner mit beruflich begründetem Nebenwohnsitz in Hamburg muss zahlen

13.01.2021

Es verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 Grundgesetz, dass ein Vater, der mit seinem Kind und der Kindsmutter in nichtehelicher Lebensgemeinschaft in einer Familienwohnung (Hauptwohnung) in einer anderen Stadt wohnt und aus beruflichen Gründen in Hamburg eine Nebenwohnung anmietet, die er nicht überwiegend nutzt, anders als Ehegatten und Lebenspartner (vgl. § 2 Absatz 5 Buchst. c Hamburgisches Zweitwohnungsteuergesetz) zur Hamburgischen Zweitwohnungsteuer herangezogen wird. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg klar.

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 23.09.2020, 3 K 167/1), rechtskräftig

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