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Zu eigenen Wohnzwecken genutzte Gebäude: Neues Bescheinigungsmuster für energetische Maßnahmen

30.01.2023

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) enthält Muster für die hierfür von Fachunternehmen und Personen mit Ausstellungsberechtigung nach § 88 Gebäudeenergiegesetz auszustellenden Bescheinigungen.

Für energetische Maßnahmen, mit denen nach dem 31.12.2020 begonnen wurde, ersetzt dieses Schreiben das BMF-Schreiben vom 15.10.2021 (BStBl. S. 2026). Bescheinigungen, die bis zum Tag der Veröffentlichung des vorliegenden BMF-Schreibens für nach dem 31.12.2020 begonnene energetische Maßnahmen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 15.10.2021 ausgestellt wurden, behalten laut Bundesfinanzministerium ihre Gültigkeit.

Das ausführliche Schreiben des BMF ist auf dessen Internetseiten (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar.

Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 26.01.2023, IV C 1 - S 2296-c/20/10003 :006

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