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Grundsteuererklärung: Abgabefrist endet

30.01.2023

Am 31.01.2023 endet die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung. Hieran erinnert das Finanzministerium Hessen. Zudem gibt es zu bedenken, dass die Grundsteuer zur Finanzierung vieler Aufgaben der Kommunen beiträgt.

Viele kommunale Aufgaben wie die Kinderbetreuung, die Skaterbahn, die Aufforstung oder Seniorenangebote könnten nur mithilfe der Grundsteuer umgesetzt werden, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU), der Präsident des Hessischen Städtetages Heiko Wingenfeld und der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes Matthias Baaß. Die Grundsteuer werde deshalb von den Städten und Gemeinden erhoben und ihre Einnahmen flössen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu.

Die Grundsteuer sei eine unverzichtbare Einnahmequelle für die Städte und Gemeinden, um die öffentliche Daseinsvorsorge für die Bevölkerung zu gewährleisten, unterstreicht Wingenfeld, Oberbürgermeister der Stadt Fulda. Die engen zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und die notwendige Neubewertung der Grundstücke erforderten eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wingenfeld bittet die Bürger, die erforderlichen Angaben zeitnah zu übermitteln.

Wer die Abgabefrist versäume, werde nach Fristende eine letztmalige persönliche Erinnerung vom Finanzamt erhalten. Im Sinne des Gemeinwohls sollten jedoch die Grundstückeigentümer bis Ende Januar aktiv werden, um eine Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden, appelliert Boddenberg. Denn diese sei aufgrund der nicht vorhandenen aktuellen Daten mit Unsicherheiten verbunden.

Finanzministerium Hessen, PM vom 26.01.2023

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