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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Vergabe erfordert schriftlichen Antrag

29.09.2020

Vor dem Hintergrund, dass vermehrt Anträge auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beziehungsweise Mitteilung der dazu gespeicherten Daten eingehen, weist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut darauf hin, dass die Vergabe der USt-IdNr. Gemäß § 27a Absatz 1 Satz 4 Umsatzsteuergesetz ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.

Dies gilt laut BZSt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe beziehungsweise zu allen Fragen bezüglich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von Euroadressen.

Der Antrag müsse den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen geführt wird, sowie die Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird.

Der Antrag kann nach Angaben des BZSt über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." gestellt werden. In dem Formular sollten auch die Telefon- und Telefaxnummer mitgeteilt werden, um die Klärung eventueller Rückfragen zu beschleunigen, bittet das Amt.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bearbeitung des Antrags sei, dass man als Unternehmer bei seinem zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt wurden. Eine Bearbeitung des Antrags erfolge, in der Regel, innerhalb von 48 Stunden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 28.09.2020

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