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Überbrückungshilfe III Plus: Anträge ab sofort möglich

27.07.2021

Nach einer aktuellen Information des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) ist ab sofort die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III Plus möglich. Wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) meldet, kann sie für die Fördermonate Juli bis September 2021 beantragt werden. Die Antragstellung müsse wie bei früheren Hilfsprogrammen über Berufsangehörige als so genannte Prüfende Dritte erfolgen.

Die neue Überbrückungshilfe III Plus bilde die nunmehr vierte Phase der staatlichen Überbrückungshilfen. Ihre Bedingungen entsprechen laut DStV im Wesentlichen denjenigen der bisherigen Überbrückungshilfe III. Ein Kurzüberblick zur Überbrückungshilfe III Plus mit den wesentlichen Änderungen und Erweiterungen sei über die Webseiten des BMWi abrufbar.

Neu ist laut DStV etwa eine besondere Personalkostenhilfe in Form der so genannten Restart-Prämie. Sie solle Unternehmen dabei unterstützen, Personal schneller aus der Kurzarbeit zurückzuholen, neu einzustellen oder anderweitig die Beschäftigung zu erhöhen. Daneben sollen besonders von der Pandemie betroffene Unternehmen wie die Reisebranche oder die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft zusätzliche Förderungen beantragen können.

Unternehmen in der Krise solle zudem erleichtert werden, durch gezielte Stabilisierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen eine Insolvenz zu vermeiden. Dazu sollen etwa auch Gerichtskosten, die in einer Restrukturierungssache oder einer Sanierungsmoderation nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz anfallen, in einem bestimmten Umfang ersetzt werden können.

Schließlich sollen auch bauliche Maßnahmen und andere Investitionen zur Umsetzung von Hygienekonzepten und zur Digitalisierung weiterhin gefördert werden. Neu ist: Künftig solle eine Positivliste mehr Klarheit schaffen, welche Maßnahmen konkret förderfähig sind. Die Liste sei als Anhang dem FAQ-Katalog zur Überbrückungshilfe III Plus beigefügt. Der Katalog biete ausführliche Erläuterungen auch zu allen weiteren Antragsvoraussetzungen.

Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus können laut DStV bis zum 31.10.2021 über das Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Bei Erstantragstellung bis zum 30.9.2021 sollen ebenso wie bei den bisherigen Programmen im Interesse einer schnellen Hilfeleistung auch weiterhin Abschlagszahlungen gewährt werden.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 23.07.2021

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