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Steuerabkommen mit Bulgarien: Änderung zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen

19.05.2023

Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Bulgarien wollen Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermeiden. Diesem Ziel dient der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 21.07.2022 zur Änderung des Abkommens vom 25.01.2010 zwischen Deutschland und Bulgarien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BT-Drs. 20/6818).

Ziel sei es, das gemeinsame Projekt der OECD und der G20 zur Gewinnverkürzung und der Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) in die zwischen den beigetretenen Staaten bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen zu implementieren, meldet der Bundestag. Die Umsetzung der BEPS-Empfehlungen sei ein wesentlicher Baustein zur Schließung von Steuerschlupflöchern und für eine faire globale Besteuerung.

Deutscher Bundestag, PM vom 17.05.2023

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