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Organisierte Steuerhinterziehung: Länder verlangen höhere Strafen

30.11.2020

Der Bundesrat möchte die Strafen für bandenmäßig organisierte Steuerhinterziehung erhöhen und die Aufklärung solcher Straftaten verbessern. Am 27.11.2020 beschloss er, einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Abgabenordnung in den Bundestag einzubringen.

Der besondere Unrechtsgehalt der bandenmäßigen Steuerhinterziehung werde nach derzeitigem Recht nicht ausreichend abgebildet: Eine erhöhte Strafe drohe bisher nur, wenn es um Umsatz- oder Verbrauchssteuern geht – zum Beispiel bei organisiertem Zigarettenschmuggel oder Umsatzsteuerkarussellen.

Aber auch Cum-Ex-Geschäfte und verwandte steuerrechtliche Fallgestaltungen müssen nach Ansicht des Bundesrates ausreichend geahndet werden: Auch sie würden durch professionelle Täter systematisch geplant und in konspirativer, teils internationaler Zusammenarbeit durchgeführt – durch verschachtelte Gesellschaftsstrukturen, Verlegung von Organisationseinheiten ins Ausland, Einschaltung von Treuhändern und weitere Serviceprovider.

Die hochprofessionelle und konspirative Zusammenarbeit der Tätergruppen erschwere die Aufklärung der Taten. Sie führe nicht nur zu massiven Steuerausfällen, sondern auch zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten steuerehrlicher Unternehmen, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Der Bundesrat schlägt daher vor, im Regelbeispiel des § 370 Abgabenordnung die Einschränkung auf Umsatz- oder Verbrauchssteuern zu streichen und durch den allgemeinen Begriff Steuern zu ersetzen. Über den Verweis auf den Straftatenkatalog des § 100a Strafprozessordnung wären dann auch erweiterte Ermittlungsmethoden möglich – zum Beispiel Telefonüberwachung.

Der Gesetzentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst und anschließend beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür nicht.

Bundesrat, PM vom 27.11.2020

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