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Online-Finanzdienstleistungen: EU-Kommission verabschiedet strengere Verbraucherschutzvorschriften

13.05.2022

Die Europäische Kommission hat am 11.05.2022 eine Reform der geltenden EU-Vorschriften über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen für Verbraucher angenommen. Der Vorschlag soll die Verbraucherrechte stärken und die grenzüberschreitende Erbringung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt fördern.

Dieser Markt habe sich vor dem Hintergrund der allgemeinen Digitalisierung des Sektors und der neuen Arten von Finanzdienstleistungen, die seit dem Erlass der Vorschriften im Jahr 2002 eingeführt wurden, erheblich weiterentwickelt, erläutert die Kommission. Diese Entwicklungen seien durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mit einer spürbaren Zunahme von Online-Transaktionen weiter verstärkt worden.

Um die Bereitstellung von Finanzdienstleistungen im Binnenmarkt zu fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten, sollen mit dem Vorschlag Maßnahmen in mehreren Bereichen eingeführt werden, so die Kommission:

Um Verbrauchern die Ausübung dieses Rechts zu erleichtern, sollen Unternehmer bei elektronischen Verkäufen eine Schaltfläche für den Widerruf bereitstellen müssen. Darüber hinaus soll der Unternehmer verpflichtet sein, eine Mitteilung über das Widerrufsrecht zu übermitteln, wenn der Verbraucher die vorvertraglichen Informationen weniger als einen Tag vor Vertragsschluss erhält.

Mit dem Vorschlag werden unter anderem die Vorschriften in Bezug auf die elektronische Kommunikation modernisiert, indem der Verkäufer verpflichtet wird, vorab bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, beispielsweise die E-Mail-Adresse des Unternehmers, etwaige versteckte Kosten oder das Risiko im Zusammenhang mit der Finanzdienstleistung. Die Informationen sollen zudem deutlich sichtbar auf dem Bildschirm angezeigt werden müssen, und es werden Vorschriften für die Verwendung von Pop-ups oder Linkschichten zur Bereitstellung von Informationen eingeführt. Mit den neuen Vorschriften soll auch sichergestellt werden, dass der Verbraucher ausreichend Zeit hat, die erhaltenen Informationen mindestens einen Tag vor der eigentlichen Unterzeichnung zu verarbeiten.

Weiter führt die Kommission aus, dass Finanzdienstleistungsverträge insbesondere dann schwer zu verstehen sein können, wenn sie im Fernabsatz ausgehandelt werden. Der Vorschlag verpflichte die Unternehmer, faire und transparente Online-Systeme einzurichten und bei der Nutzung von Online-Tools wie Robo-Advice oder Chatboxen angemessene Erklärungen bereitzustellen. Die Vorschriften versetzten den Verbraucher auch in die Lage, menschliches Eingreifen zu verlangen, wenn die Interaktion mit solchen Online-Tools nicht vollständig zufriedenstellend ist.

Der Vorschlag gebe den zuständigen Behörden Mittel für eine wirksamere Durchsetzung an die Hand. Bei weit verbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen würden für im Fernabsatz geschlossene Finanzdienstleistungsverträge strengere Sanktionen gelten, die im Höchstmaß mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.

Mit dem Vorschlag werden die Rechtsvorschriften laut Kommission vollständig harmonisiert und ähnliche Vorschriften für alle Anbieter in den Mitgliedstaaten eingeführt.

Der Vorschlag der Kommission wird nun im Rat und im Europäischen Parlament erörtert.

Europäische Kommission, PM vom 11.05.2022

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